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Ding, Dong – Wer steht da vor der Tür?

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von Manfred Haider | 19.12.2008 | 10:22

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Ding, Dong – Wer steht da vor der Tür?

Finanzberater mussten sich zuletzt einiges an­hören. Die harmloseste Bezeichnung ist wahrscheinlich, dass sie „eh alle gleich wären“. Doch ausgerechnet mit diesem Ausdruck tut man ihnen Unrecht.

wodicka

Die einzelnen Finanzberater haben unterschiedliche Kompetenzen

Zitiert

Wolfgang Stabauer, Obmann der Finanzdiensleister

Man kann nicht wegen ein paar schwarzer Schafe die ganze Branche kriminalisieren

Zitiert

Rudolf Mitterlehner, Obmann der Versicherungsmakler

Die Sicherheit der Kunden muss wichtiger sein als ein Abwehrreflex

Das Tarnen und Täuschen beginnt oft schon bei der Suche nach ­neuen Mitarbeitern. Schließlich genießt die Branche ja nicht unbedingt den besten Ruf. Also wird eben verschleiert inseriert. Das liest sich dann so: „Wir suchen Verstärkung für unser Büro... die Tätigkeitsbereiche werden nach Kenntnissen und Erfahrungen der Bewerber ­vergeben..."
Welche Tätigkeitsbereiche das sind, bleibt ebenso im Dunkeln wie die dahinter stehende Firma.

Wenig verwunderlich, denn wie die Recherche ergibt, hat dieses Inserat keine Firma geschalten, sondern ein Finanzdienstleistungsassistent (FDLA). Ein Angehöriger einer ­Berufsgruppe, der es nach dem Willen aller fünf Parlamentsparteien im kommenden Jahr an den Kragen gehen soll. Ob Reformieren oder Abschaffen ist noch nicht entschieden. Neben den FDLA gibt es aber noch eine Vielzahl anderer Finanz­berater mit unterschiedlichen ­Befugnissen, bei denen kaum noch jemand durchblickt (s. Grafik in der Printausgabe). So richtig kompliziert wird es aber erst dann, wenn jemand mehrere Funktionen gleichzeitig bekleidet - und davon gibt es nicht wenige.

Erfüllungsgehilfen.

Fast schon als nahe Verwandte könnte man die Berufe FDLA und Geschäftsvermittler bezeichnen, denn für ­beide Tätigkeiten ist kein Befähigungsnachweis notwendig. Beide fungieren als eine Art Erfüllungsgehilfe von Banken, Versicherungen oder Wertpapierfirmen, allerdings mit unterschiedlichen Befugnissen.

Die Kundenberatung etwa ist dem FDLA vorbehalten. Geschäftsvermittler dürfen im Grunde nur ­Namen und Adresse des Kunden weitergeben, wie Wolfgang Stabauer, Obmann der Wiener ­Finanzdienstleister, erklärt.

Einer Abschaffung der FDLA im Zuge der aktuellen Finanzmarktturbulenzen kann der Branchenvertreter naturgemäß wenig abgewinnen. Es gebe in jeder Gruppe schwarze Schafe, deshalb könne man aber nicht eine ganze Branche kriminalisieren. Zudem sei es ein Schlag ins Gesicht, dass die Wirtschaftskammer vor dem Antrag im Parlament nicht gefragt wurde.

Vor allem die Firma AWD war zuletzt mit Vorwürfen über angebliche Falschberatung von Konsumentenschützern überhäuft worden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) prüft nun Sammelklagen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Immobilienaktien. Dazu gesagt werden muss freilich, dass der VKI bereits seit September 2001 über die Verharmlosung dieser Investments durch den AWD Bescheid wusste. Denn wie der Blick ins Zeitschriften-Archiv zeigt, hatte der VKI zu diesem Zeitpunkt eine Testkundin zu mehreren Finanzdienstleistern losgeschickt.

Als der eher sicherheitsorientierten Testkundin vom AWD Immofinanz-Aktien empfohlen wurden, bat der VKI den Finanzdienstleister im Anschluss um eine Stellungnahme und erhielt folgende Antwort: „Die Gesellschaft kann gedanklich wie ein Investmentfonds gesehen werden, da wie in einem Investmentfonds breit gestreut (auch international) veranlagt wird." Branchenvertreter Stabauer kann solchen Interpretationen gar nichts abgewin­nen: „Wenn jemand so berät, ist es ein Wahnsinn." Immobilienaktien seien nicht einmal annähernd ein Investmentfonds, so Stabauer.

Konkurrent OVB muss zwar einräumen, dass er ebenfalls umstrittene Immobilien-Wertpapiere vermittelt hatte, doch wie Prokuristin Margit Eidenhammer versichert, hätte man diese nur in Kombina­tion mit anderen Finanzprodukten verkauft und immer auf ausreichende Streuung geachtet. Auch am Provisionssystem der OVB, wonach ein Mitarbeiter an den Provisionen eines neuen Mitarbeiters mitverdient, findet sie nichts Verwerfliches (s. Stellungnahme in der Printausgabe).

Zumindest werden die Beweggründe klarer, warum Finanzdienstleistungsassistenten Personalchefs spielen und Inserate wie das eingangs erwähnte schalten. Bei einem ähnlich schwammig formulierten Inserat ohne Firmen­angabe entpuppte sich die angegebene Kontaktperson als FDLA der Salzburger EFS Euro-Finanz-Service Vermittlungs AG.

Kuriositäten.

Zu den fachlich geprüften Spezialisten unter den ­Finanzberatern zählen die Ver­mögensberater und die Versicherungsmakler. Doch auch hier gibt es Kuriositäten. „Denn all das, was man unter dem Begriff des Vermögensberaters vermuten darf, darf er eben nicht mehr", kritisiert Rudolf Mittendorfer, Obmann der Wiener Versicherungsmakler, ­allerdings darf das der FDLA sehr wohl, so Mittendorfer, und genau da sei Kritik angebracht. Als Beispiel nennt er den Verkauf von Fonds, Aktien oder Zertifikaten.

Dazu gesagt werden muss freilich, dass sich viele Vermögensberater, ebenso wie die echten FDLA, oft an einen Pool eines konzessionierten Wertpapierdienstleisters „dranhängen". Dadurch bekommen sie aber nicht nur die gleichen Befugnisse beim Vertrieb von Wertpapieren wie die FDLA, sondern auch deren Status - zumindest laut Gesetz. Laut Gewerbeschein bleiben sie Vermögensberater. Pikant ist das vor allem deshalb, weil ­unter den nicht selten pauschal abqualifizierten 10.000 FDLA in Österreich auch sehr viele gut ausgebildete Vermögensberater sind. Auch der Mythos, wonach Kunden wegen der Bestandsprovisionen zum Halten eines Investments bewogen werden, stimmt so nicht ganz, denn weit lukrativer ist das Aufschwatzen zum Umstieg auf ein anderes Produkt (s. Grafik).

Kein Pardon.

Mittendorfer und Stabauer meinen fast wortgleich, dass die Politik bei den FDLA wahrscheinlich den österreichischen Weg gehen wird und sie zu einer Nachschulung verpflichten wird. Wobei der Makler-Obmann hofft, dass am Ende nur ein qualifizierter Prozentsatz übrig bleibt. Mittendorfer setzt aber auch in den eigenen Reihen strenge Maßstäbe. Zwar kämpft er oft an vorderster Front, wenn es gilt, die Interessen der Makler zu verteidigen, er kann aber auch anders.

Als über einen „Kollegen" Vorfälle bekannt wurden, wonach dieser bei seinen Kunden die eigenen Verträge ausspannt, um neuerlich Abschlussprovisionen zu kassieren, ist die Kammer rigoros dagegen vorgegangen und hat den Fall bis zum Obersten Gerichtshof gebracht. Man dürfe aber nicht von einem Fall auf die ganze Branche schließen, so Mittendorfer, allerdings habe man damit gezeigt, dass den Versicherungsmaklern die Sicherheit der Kunden wichtiger sei als der Abwehrreflex, wonach eine Krähe der anderen kein Auge ­aushackt.

Den vollständigen Artikel inklusive allen Grafiken finden Sie am Freitag, 19. Dezember 2008, in der Beilage Kompakt im WirtschaftsBlatt.

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